Klarheit zu den Einspeisevergütungen ab 2026

Klarheit zu den Einspeisevergütungen ab 2026

Der Bundesrat hat neue Vergütungsregelungen für Photovoltaik-Anlagen beschlossen, die ab 2026 gelten. Besonders die Einführung von Minimalvergütungen sorgt für mehr Planungssicherheit und gewährleistet die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen.

Das wichtigste in Kürze

Die beschlossenen Anpassungen bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen schaffen einen stabilen und transparenten Rahmen für die Einspeisevergütungen von Solarstrom. Die Anwendung eines Referenzmarktpreises gewährleistet attraktive Vergütungen. Zudem bietet die Einführung von Minimalvergütungen eine erhöhte Investitionssicherheit. Diese Massnahmen unterstreichen das Engagement der Schweiz, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und die Energiewende voranzutreiben. Wichtig: Die viel genannte Minimalvergütung von 6 Rp./kWh wäre in den letzten 7 Jahren nur selten zum tragen gekommen.

Die Referenzmarktpreise betrugen in den letzten sieben Jahren im Mittel knapp 10 Rp/kWh. Dort, wo die Netzbetreiber freiwillig die Herkunftsnachweise (HKN) abgenommen haben, kam man sogar auf durchschnittlich 13 Rp/kWh. Die nachstehende Abbildung zeigt die Preisentwicklung von 2018 bis heute.

Quelle: Abnahmevergütung und Minimaltarife für Photovoltaik-Anlagen: Was hat der Bunderat für 2026 beschlossen? | BFE-Magazin energeiaplus | Energiemagazin des Bundesamtes für Energie

Anpassung der Vergütung für eingespeisten Solarstrom

Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat bedeutende Änderungen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten werden. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Investitionssicherheit für Betreiber von Solaranlagen zu erhöhen und die Attraktivität der Solarstromproduktion in der Schweiz aufrecht zu erhalten.
Können sich Anlagenbetreiber und Netzbetreiber nicht auf eine Vergütungshöhe einigen, orientiert sich diese künftig am vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Dieser Referenzmarktpreis wird regelmässig vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlicht und betrug in den letzten sieben Jahren durchschnittlich knapp 10 Rp./kWh.

Einführung von Minimalvergütungen für kleinere Anlagen

Um auch bei niedrigen Marktpreisen die Rentabilität von Photovoltaik-Anlagen sicherzustellen, werden für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW Minimalvergütungen eingeführt. Diese kommen jedoch selten zur Geltung, da der Referenzmarktpreis in der Regel deutlich über der Minimalvergütung liegt:

Anlagen bis 30 kW Leistung: 6 Rp./kWh

Anlagen mit Eigenverbrauch zwischen 30 und 150 kW Leistung: Die Minimalvergütung variiert je nach Anlagengrösse zwischen 5,8 und 1,2 Rp./kWh. Sie berechnet sich, indem 180 durch die Anlagenleistung geteilt wird. Beispielsweise beträgt die Minimalvergütung für eine 60 kW Anlage 3 Rp./kWh.

Anlagen ohne Eigenverbrauch zwischen 30 und 150 kW Leistung: 6,2 Rp./kWh

Diese Regelung gewährleistet, dass typische Anlagen über ihre Lebensdauer hinweg amortisiert werden können, selbst wenn die Marktpreise über einen längeren Zeitraum niedrig bleiben würden.

Zusätzliche Einnahmen durch Herkunftsnachweise (HKN)

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erhalten Herkunftsnachweise (HKN), die den ökologischen Mehrwert des erzeugten Solarstroms dokumentieren. Fast jeder Netzbetreiber kauft diese HKN bereits heute ab, wobei der Preis 2024 für kleine Photovoltaik-Anlagen bei durchschnittlich 2,4 Rp./kWh lag. Durch den Verkauf der HKN können Anlagenbetreiber somit zusätzliche Einnahmen erzielen.

Mehr Infos/Quelle: https://energeiaplus.com/2025/02/24/abnahmeverguetung-und-minimaltarife-fuer-photovoltaik-anlagen-was-hat-der-bunderat-fuer-2026-beschlossen/

Publikationsdatum 05.03.2025